Herzlich Willkommen,
auf der Internetseite der Geschäftsstelle „Weser NRW“ bei der
Bezirksregierung Detmold. Sie setzt die EG-Wasserrahmenrichtlinie im nordrheinwestfalischen Gebiet der Weser um.
Die Wasserrahmenrichtlinie hat im Wesentlichen folgende Ziele:
- Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer.
- Schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch
prioritäre Stoffe.
Prioritär gefährliche Stoffe sollen gänzlich aus den Gewässern verschwinden. - Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser.
- Trendumkehr der Verschmutzung beim Grundwasser; Herstellung eines guten chemischen und mengenmäßigen Zustands.
- Berücksichtigung des Verursacher- und des Kostendeckungsprinzips bei der Gestaltung der Wasserpreise, Berücksichtigung der finanziellen Aufwendungen, der Umwelt- und Ressourcenkosten und Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen nach Kosteneffizienzkriterien.
Zum Einstieg:
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NEU! Kalender 2012 vom Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre_Else |
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Ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist das
Programm Lebendige Gewässer, das Programm trägt nicht nur zur Erreichung ökologischer Ziele und zur verbesserten Anpassung der ökologischen Systeme an den Klimawandel bei, sondern auch zum Hochwasserrückhalt, zum Naturschutz und zur Regional- und Stadtentwicklung. Diese Synergien ergeben sich umsomehr, je stärker die Umsetzung des Programms Lebendige Gewässer „in der Örtlichkeit“ selbst gestaltet wird.
Ein Instrument dazu ist die Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen durch sogenannte
Kooperationen.
Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer, die an der Weser beteiligt sind, werden von der Flussgebietsgemeinschaft Weser
FGG Weser zusammengefasst.
letzte Änderung: 13.12.2011


